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    Eure Fahrschule-Ehlenbeck

    Mitten im Herzen der Landeshauptstadt Potsdam sind wir schnell mit Bahn, Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar.

Der Führerschein der Klasse B ist die am häufigsten gewählte Führerscheinklasse in unserer Fahrschule.
Dieser Führerschein kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.


Der Antrag bei den Führerscheinstellen kann ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag eingereicht werden.
Der Fahrschüler kann drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung.
Allerdings kann der Führerschein erst am Tag des Geburtstages bei der Führerscheinstelle abgeholt werden oder wird von der Führerscheinstelle zugeschickt.

 

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Zu beachten ist bei der Beantragung bei den Führerscheinstellen, dass eine Begleitperson mitkommt.

Die Begleitperson muss:

  • das 30. Lebensjahr erreicht haben
  • seid mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • maximal einen Punkte im Verkehrszentralregister aufweisen

Die Prüfbescheinigung wird am 17. Geburtstag ausgehändigt, ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung des Begleitens und der Kartenführerschein kann sich von der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden oder wird von der Führerscheinstelle zugeschickt.

 

Was darf man mit der Klasse B fahren?

  • Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg (nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf man einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 mitführen
  • Anhänger über 750 kg zugelassener Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen
  • Klasse AM und L