Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen: einem verkehrspädagogischen Teil in der Fahrschule und einem verkehrspsychologischen Teil mit einem Psychologen.
Der verkehrspädagogische Teil wird in der Fahrschule durchgeführt, dauert 2 x 90 Minuten und findet als Einzelmaßnahme oder in einer kleinen Gruppe statt.
Der verkehrspsychologische Teil umfasst 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten mit einem speziell für die Seminarleitung anerkannten Diplom-Psychologen.
Welchen Teil man zuerst besucht, ist nicht vorgeschrieben.
Die von beiden Seminarleitern ausgestellte Teilnahmebescheinigung muss der Behörde innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Seminars vorgelegt werden.
Eine Terminvereinbarung ist nach Absprache jeder Zeit möglich.