Mit dem Führerschein der Klasse A2 darf man alle Motorräder fahren deren Motorleistung 35 kW nicht überschreitet oder ein Verhältnis von Leistung zum Gewicht von maximal 0,2 kW/kg haben (maximal 70 kW). Der Führerschein darf ab einem Alter von 18 Jahren erworben werden.
Schutzkleidung
Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.