Einen Mofa-Führerschein darf man ab einem Alter von 15 Jahren erwerben. Man darf mit ihm Mofas und zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 25 km/h fahren. Bei Erwerb des Führerscheins ist lediglich eine theoretische Prüfung nötig. Die Fahrstunden finden mit dem eigenen Mofa bei dem/der Fahrschüler*in zu Hause statt.

Schutzkleidung
Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.