Der Führerschein der Klasse B ist die am häufigsten gewählte Führerscheinklasse in unserer Fahrschule.
Dieser Führerschein kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden.


Der Antrag bei den Führerscheinstellen kann ein halbes Jahr vor dem 18. Geburtstag eingereicht werden.
Der Fahrschüler kann drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters die theoretische Prüfung ablegen und einen Monat vorher die praktische Prüfung.
Allerdings kann der Führerschein erst am Tag des Geburtstages bei der Führerscheinstelle abgeholt werden oder wird von der Führerscheinstelle zugeschickt.

 

Begleitendes Fahren mit 17 Jahren

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ein halbes Jahr vor dem 17. Geburtstag gestellt werden.
Zu beachten ist bei der Beantragung bei den Führerscheinstellen, dass eine Begleitperson mitkommt.

Die Begleitperson muss:

Die Prüfbescheinigung wird am 17. Geburtstag ausgehändigt, ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Erreichen des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung des Begleitens und der Kartenführerschein kann sich von der zuständigen Führerscheinstelle abgeholt werden oder wird von der Führerscheinstelle zugeschickt.

 

Was darf man mit der Klasse B fahren?