Mit dem Führerschein der Klasse A1 darf man alle Leichtkrafträder fahren, welche einen Hubraum von maximal 125 cm3 haben und eine Motorleistung von von nicht mehr als 11 kW (Verhältnis Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen). Der Führerschein darf ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden.

Schutzkleidung
Fahrschulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bei der Zweirad-Ausbildung und Prüfung darauf zu achten, dass der Schüler geeignete Schutzkleidung trägt. Dazu gehört: Motorrad-Helm, Motorrad-Jacke mit Rückenprotektor, Motorrad-Hose, Motorrad-Handschuhe, Motorrad-Schuhe/Stiefel. Diese Regelung betrifft alle Zweiradklassen. Wir stellen unseren Schülern die komplette Schutzkleidung.