An diesem Aufbauseminar für Fahranfänger § 2a Abs.2 StVG muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zur Teilnahme aufgefordert wird.

Die Aufforderung von der Fahrerlaubnisbehörde ist meistens auf zwei Monate befristest. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, bedeutet das den Entzug der Fahrerlaubnis.

Das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen zu je 135 Minuten und beinhaltet eine Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung.