Unsere modernen Fahrzeuge – vom wendigen Pkw bis zum leistungsstarken Motorrad – bieten dir die perfekte Grundlage für eine sichere, komfortable und erfolgreiche Fahrausbildung.
Bei der Zweiradausbildung und -prüfung sind Fahrschulen gesetzlich verpflichtet, auf das Tragen geeigneter Schutzkleidung zu achten. Diese Vorschrift gilt für alle Zweiradklassen.
Bei Bedarf stellen wir unseren Fahrschülern die komplette Schutzkleidung zur Verfügung.
Zur vorgeschriebenen Schutzkleidung gehören:
Der Mofa-Führerschein ist ab 15 Jahren möglich und berechtigt zum Fahren von Mofas sowie zwei- und dreirädrigen Fahrzeugen bis 25 km/h.
Es ist nur eine theoretische Prüfung erforderlich. Die praktische Einweisung erfolgt mit dem eigenen Mofa in der Regel in der Nähe des Wohnorts.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse AM dürfen Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h gefahren werden. Der Hubraum darf dabei maximal 50 cm³ betragen. Auch leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge sind eingeschlossen. Der Erwerb der Klasse AM ist bereits ab 15 Jahren möglich und ermöglicht einen frühen Einstieg in die motorisierte Mobilität.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A1 dürfen Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ gefahren werden. Die Motorleistung darf dabei maximal 11 kW betragen, wobei das Leistungsgewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf.
Der Erwerb der Klasse A1 ist ab 16 Jahren möglich.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW gefahren werden. Das Leistungsgewicht darf dabei maximal 0,2 kW/kg betragen. Motorräder mit einer ursprünglichen Leistung von bis zu 70 kW dürfen ebenfalls gefahren werden, sofern sie entsprechend gedrosselt sind. Der Erwerb der Klasse A2 ist ab 18 Jahren möglich.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse A dürfen alle Krafträder mit einem Hubraum über 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gefahren werden. Die Klasse A beinhaltet außerdem die Klassen AM, A1 und A2, sodass sämtliche Motorräder gefahren werden dürfen.
Der Direkteinstieg in die Klasse A ist ab 24 Jahren möglich. Alternativ kann der Aufstieg von der Klasse A2 auf A ab 20 Jahren erfolgen.
Klasse A mit Schlüsselzahl 80 (A80)
Bei der Ausbildung zwischen 21 und 24 Jahren kann die Schlüsselzahl 80 eingetragen werden. Damit darfst du zunächst Motorräder der Klasse A2 fahren. Mit dem 24. Geburtstag wird die volle Klasse A automatisch erteilt – ohne weitere praktische Prüfung.
Es besteht die Möglichkeit, bei den Führerscheinklassen A1 und A2 aufzusteigen. Nach mindestens 2 Jahren im Besitz der Klasse A1 ist nur eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich, um die Klasse A2 zu erwerben.
Ebenso ist der Aufstieg von der Klasse A2 auf die Klasse A nach 2 Jahren Vorbesitz möglich.
Mit der Fahrerlaubnis der Klasse B196 dürfen, ähnlich wie bei der Klasse A1, Leichtkrafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ gefahren werden. Im Gegensatz zur A1 sind jedoch keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich – lediglich 4 Theorie- und 10 Fahrstunden müssen absolviert werden. Voraussetzung für die Erweiterung ist der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren und ein Mindestalter von 25 Jahren.