Unsere modernen Fahrzeuge – vom wendigen Pkw bis zum leistungsstarken Motorrad – bieten dir die perfekte Grundlage für eine sichere, komfortable und erfolgreiche Fahrausbildung.
Seit 2021 besteht die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis der Klasse B auch auf einem Automatikfahrzeug zu erwerben und dennoch Schaltwagen fahren zu dürfen. Dadurch verbindet diese Regelung eine moderne, komfortable Ausbildung mit voller Flexibilität im Straßenverkehr.
Für den Erwerb sind mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug sowie eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer erforderlich. Die übrige praktische Ausbildung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug.
Wichtiger Hinweis:
Bei späteren Erweiterungen, zum Beispiel auf die Klasse BE, kann eine Automatik- beschränkung bestehen bleiben.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann ab 18 Jahren erworben werden. Der Antrag bei der Führerscheinstelle ist bereits sechs Monate vor dem 18. Geburtstag möglich. Die theoretische Prüfung darf drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein selbst wird jedoch erst am Geburtstag ausgehändigt oder per Post zugestellt.
Was darf gefahren werden?
Die Fahrerlaubnis kann bereits ab 17 Jahren beantragt werden (ebenfalls bis zu sechs Monate vor dem Geburtstag). Voraussetzung ist die Benennung einer Begleitperson bei der Antragstellung in der Führerscheinstelle.
Voraussetzungen für die Begleitperson:
Die Prüfbescheinigung wird zum 17. Geburtstag ausgehändigt und ist nur in Deutschland gültig. Sie muss stets mitgeführt werden. Ab dem 18. Geburtstag entfällt die Begleitpflicht, und der Kartenführerschein kann bei der Führerscheinstelle abgeholt oder zugeschickt werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse B78 entspricht inhaltlich der regulären Klasse B, wird jedoch ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und geprüft.
Dadurch entfallen Kuppeln und Schalten, was vielen Fahrschülern den Einstieg ins Autofahren erleichtert.
Wichtiger Hinweis:
Mit der Schlüsselzahl B78 dürfen ausschließlich Automatikfahrzeuge gefahren werden. Das Fahren von Schaltwagen ist nicht erlaubt.